A. Allgemeine Geschäftsbedingungen Thinkhalle GmbH & Co.KG
gültig ab 01.01.2013

I. Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller zwischen der Thinkhalle GmbH & Co. KG (Thinkhalle) und ihrem Auftraggeber (AG) geschlossenen Verträge (Vertrag bzw. Verträge).
(2) Die AGB gelten ausschließlich. Von den AGB abweichende Bedingungen des AG haben Gültigkeit, wenn Thinkhalle diese ausdrücklich schriftlich anerkennt.

II. Angebot und Vertragsabschluss

(1) Sämtliche Angebote von Thinkhalle sind unverbindlich und freibleibend.
(2) Verträge bedürfen der Schriftform. Eine schriftliche und rechtsgültig unterschriebene Auftragsbestätigung durch Thinkhalle ist ausreichend. Die Rücksendung eines von Thinkhalle erstellten und vom AG unterschriebenen unveränderten Angebotes per Fax, per Mail oder Brief ist ebenfalls ausreichend und bindend.
(3) Mündliche Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.

III. Leistungserstellung

(1) Während der Ausführung der Leistungen wird Thinkhalle sämtliche Arbeiten gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen und sich bemühen, dies in dafür vorgesehenen und dem AG kommunizierten Zeitraum fertigzustellen.
(2) Thinkhalle wird in keinem Fall mit Unternehmen oder Einzelpersonen zusammenarbeiten, die Websites mit nach deutschem Recht gesetzes- bzw. sittenwidrigen Inhalten betreiben. Der AG versichert mit Vertragsunterschrift, dass die zu vermarktende Website keine nach deutschem Recht gesetzes- bzw. sittenwidrigen Inhalte enthält.
(3) Der AG versichert, dass die Nutzung seiner Website nicht Kennzeichenrechte Dritter oder sonstige Rechte Dritter verletzt.
(4) Thinkhalle ist berechtigt, Subunternehmer zu beauftragen.
(5) Für den Fall einer absichtlichen oder unabsichtlichen Veränderung an der Website und/oder am Webserver des AG durch den AG oder Dritte, die zur Veränderung oder Verschwinden von Websites, einzelnen Webseiten oder Verlinkungen führen, die im Rahmen der Leistungserbringung optimiert und/oder erstellt wurden, ist Thinkhalle von jeder Ergebnispflicht befreit.
(6) Sollte die Erbringung von vertragsgemäßen Leistungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstigen nicht von Thinkhalle zu vertretenden Umständen unmöglich sein, besteht für die Dauer dieser Ereignisse keine Pflicht zur Leistungserbringung. Hierzu zählen insbesondere aber nicht ausschließlich höhere Gewalt, die fehlende Funktionsfähigkeit von Telefonleitungen und des Internet, Stromausfälle sowie Ausfälle von nicht im Einflussbereich von Thinkhalle stehenden Servern. Hierzu zählt auch, wenn Zulieferer oder sonstige Dritte ohne grobes Verschulden von Thinkhalle nicht ordnungsgemäß geliefert haben oder weil die von diesen gelieferte Software oder Dienstleistungen nicht ordnungsgemäß funktionieren und Thinkhalle aufgrund dessen ihre Verpflichtungen nicht erfüllen kann.

IV. Mitwirkungs- und Informationspflichten des AG

(1) Der AG benennt eine Kontaktperson, die für alle Fragen der Zusammenarbeit mit Thinkhalle verantwortlich ist.
(2) Der AG verpflichtet sich, alle im Vertrag genannten und notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit Thinkhalle die vertragliche Leistung ordnungsgemäß beginnen und/oder durchführen kann. Insbesondere wird er alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten, Datenbanken und/oder Informationen zur Verfügung stellen.
(3) Der AG ist verpflichtet, alle vertraglich vereinbarten erbrachten Leistungen von Thinkhalle unverzüglich nach Fertigstellung der Leistungen bzw. soweit eine Leistungserbringung in bestimmten Abschnitten vereinbart ist, nach Fertigstellung der entsprechenden Abschnittsleistungen, zu untersuchen und Mängel schriftlich zu rügen. Die Mängelrüge hat bei erkennbaren Mängeln innerhalb von 4 Wochen nach Fertigstellung der Leistungen bzw. Abschnittsleistungen zu erfolgen, bei verdeckten Mängeln innerhalb von 4 Wochen ab Kenntnisnahme des Mangels bzw. ab dem Zeitpunkt, an dem der AG hiervon hätte Kenntnis nehmen müssen. Andernfalls gilt die Leistung von Thinkhalle als vertragsgemäß. Nimmt Thinkhalle auf Aufforderungen des AG eine Fehlersuche vor und stellt fest, dass keine Fehler oder Fehler außerhalb des Verantwortungsbereiches von Thinkhalle vorliegen, kann der Aufwand dem AG in Rechnung gestellt werden.
(4) Der AG verpflichtet sich, Thinkhalle vor Beginn und während der Leistungserbringung über geplante technische oder graphische Modifikationen an der zu vermarktenden Website mindestens 2 Wochen im Voraus zu informieren.
(5) Für den Fall, dass Thinkhalle die Positionen der Website des AG unter Suchbegriffen in Suchmaschinenindizes verbessern soll (Suchmaschinenoptimierung) verpflichtet sich der AG, Thinkhalle vor Beginn der Leistungserstellung über bisherige Suchmaschinenoptimierungsaktivitäten ausführlich zu informieren. Sollte die Website des AG aufgrund bisheriger Aktivitäten aus einem oder mehreren Suchmaschinenindizes entfernt worden sein (Blacklisting), ist Thinkhalle von der Leistungspflicht befreit und zum Rücktritt berechtigt.
(6) Thinkhalle stehen alle urheberrechtlichen Nutzungsbefugnisse an denen von ihr erstellten Seiten und Inhalten zu, die auf einem Server des AG und/oder von Thinkhalle gespeichert wurden, soweit sie nicht ausdrücklich im Vertrag dem AG eingeräumt sind.
(7) Nach Vertragsbeendigung verpflichtet sich der AG, sämtliche Seiten und/oder Inhalte zu löschen, die auf einem Webserver des AG im Rahmen der Zusammenarbeit gespeichert wurden.
(8) Kommt der AG seinen Mitwirkungs- und Informationspflichten nicht, nur teilweise oder fehlerhaft nach, ist Thinkhalle insoweit von der Leistungspflicht befreit. Leistet Thinkhalle dennoch, stellt sie den Aufwand entsprechend der gültigen Preisliste in Rechnung.

V. Leistungsänderungen

(1) Will der AG nach Abschluss des Vertrages seine sich daraus ergebenen Leistungen ändern, wird Thinkhalle, gegebenenfalls gegen gesonderte Vergütung, prüfen, ob die gewünschten Leistungen durchführbar und für Thinkhalle im Rahmen der betrieblichen Leistungsfähigkeit zumutbar sind.
(2) Sofern sich die Änderungswünsche des AG auf die im Vertrag vereinbarten Leistungen und Konditionen beziehen, ist Thinkhalle berechtigt, eine entsprechende Vertraganpassung zu verlangen. Sofern sich die Änderungswünsche des AG nicht auf die im Vertrag vereinbarten Leistungen und Konditionen beziehen, wird Thinkhalle ein entsprechendes Angebot unterbreiten.

VI. Preise, Zahlungen und Fälligkeit

(1) Sämtliche Preisangaben sind netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise und Konditionen.
(2) Rechnungen sind ohne Abzüge innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern keine davon abweichenden Zahlungsziele auf der Rechnung vermerkt sind.
(3) Für Leistungen, die Thinkhalle nicht an ihrem Geschäftssitz erbringt, können dem AG Fahrtkosten, Spesen und gegebenenfalls Übernachtungskosten in Rechnung gestellt werden. Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Übernachtungskosten werden für diesen Fall nach Aufwand, Fahrten mit dem eigenen PKW und Spesen nach den jeweils gültigen und üblichen steuerlich absetzbaren Sätzen berechnet.
(4) Kommt der AG in Zahlungsverzug, so ist Thinkhalle berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zu fordern. Kann Thinkhalle einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so ist Thinkhalle berechtigt, diesen geltend zu machen.
(5) Der AG ist verpflichtet, Thinkhalle alle Kosten zu erstatten, die durch die Beitreibung von geschuldeten Rechnungsbeträgen entstehen, einschließlich der Honorare für Gerichtsvollzieher und Rechtsanwälte.
(6) Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des AG sind nicht statthaft, es sei denn es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.

VII. Vertraglaufzeit und Kündigung

(1) Es gelten die im Vertrag vereinbarten Vertraglaufzeiten und Regelungen zur Vertragkündigung. Sind im Vertrag keine Regelungen zur Vertraglaufzeit oder Kündigung getroffen, läuft der Vertrag bis zur vollständigen Leistungserbringung. Die Möglichkeit der fristlosen Vertragkündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
(2) Thinkhalle sowie der AG sind unbeschadet etwaiger anderweitiger Kündigungsrechte berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Vertragpartei gestellt wird oder eine Vertragpartei in Vermögensverfall gerät.
(3) Thinkhalle behält sich das Recht der Leistungseinstellung oder fristlose Vertragkündigung vor, sofern der AG ausstehende Rechnungen bei Fälligkeit und nach zweifacher Mahnung nicht begleicht.
(4) Eine Kündigung hat stets schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes zu erfolgen.

VIII. Gewährleistung und Haftung

(1) Thinkhalle haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sofern sie sich nicht aus einer Verletzung von wesentlichen Vertragpflichten (Kardinalpflichten) oder einer Verletzung von Leib und Leben ergeben haben, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung für mittelbare Schäden ausgeschlossen.
(2) Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Thinkhalle für von ihnen verursachte Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Vertretern, Subunternehmern und sonstigen Mitarbeitern.
(3) Bei schuldhafter Verletzung von Vertragpflichten haftet Thinkhalle nur für den vertragtypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des Auftragwertes. Dies gilt nicht für die Haftung für Leben, Körper und Gesundheitsschäden.
(4) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(5) Im Übrigen ist die Haftung für Folgeschäden und Mangelfolgeschäden einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden des AG ausgeschlossen.
(6) Bei nicht einwandfreier Erbringung von Leistungen, die eine Ergebniserreichung nicht unerheblich beeinträchtigen, hat der AG Anspruch auf Nacherfüllung. Thinkhalle behält sich das Wahlrecht bzgl. der Art der Nacherfüllung vor. Ein Anspruch auf Minderung der Vergütung besteht nur bei Fehlschlagen der Nacherfüllung. Für die Nacherfüllung hat der AG Thinkhalle eine angemessene Frist zu setzen. Findet innerhalb der Frist die Nacherfüllung nicht statt, so kann der AG Rückzahlung der anteiligen Vergütung im Umfang der nicht ordnungsgemäß erbrachten Leistung verlangen bzw. vom Vertrag zurücktreten.
(7) Thinkhalle ist nicht verpflichtet, die vom AG zur Verfügung gestellten und/oder verwendeten Daten, Datenbanken, Markennamen, Domainnamen sowie sonstige Inhalte auf mögliche Schutzrechtsverletzungen und Wettbewerbsverstöße zu untersuchen. Der AG stellt Thinkhalle von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei und verpflichtet sich, Thinkhalle die Schäden zu ersetzen, die ihr durch die Inanspruchnahme durch einen Dritten wegen einer möglichen Rechtsverletzung entstehen.
(8) Alle Schadenersatzansprüche gegen Thinkhalle verjähren in einem Jahr nach Beginn der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung, soweit es nicht um eine Haftung wegen Verletzung von Leib und Leben oder wegen grober Fahrlässigkeit geht.

IX. Geheimhaltung und Datenschutz

(1) Der AG verpflichtet sich, sämtliche ihm bei der Vertragdurchführung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für Informationen über die von Thinkhalle eingesetzten Technologien und Arbeitsweisen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind. Dies gilt auch für einen Zeitraum von einem Jahr über das Vertragende hinaus.
(2) Die im Rahmen der Zusammenarbeit gewonnenen Daten können von Thinkhalle analysiert und statistisch aufbereitet werden. Insbesondere ist es Thinkhalle gestattet, diese Daten branchenspezifisch und branchenübergreifend zusammenzufassen und Dritten in dieser aggregierten Form zur Verfügung zu stellen. Eine Weitergabe von nicht aggregierten Daten erfolgt nicht.
(3) Thinkhalle gewährleistet entsprechend den gesetzlichen Vorgaben die vertrauliche Behandlung der mitgeteilten und gemessenen Daten. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.
(4) Thinkhalle weist den AG ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz und die Datensicherheit für Datenübertragungen im Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden kann. Sowohl der Provider des AG als auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit und Sicherung der von ihm ins Internet übermittelten und auf Webservern gespeicherten Daten trägt der AG vollumfänglich selbst Sorge. Der AG hat gegenüber seinen Endkunden in eigener Verantwortung Datenschutzbestimmungen zu beachten und einzuhalten.

X. Marketing/Pressemitteilungen

(1) Thinkhalle und der AG sind berechtigt, jeweils nach Absprache und einvernehmlicher Freigabe der zu publizierenden Informationen bei Vertragsunterzeichnung eine Pressemitteilung zu veröffentlichen.
(2) Thinkhalle und der AG sind nach einvernehmlicher Freigabe berechtigt, vom anderen Vertragspartner freigegebene Marken, Kennzeichen, Logos und Werbeaussagen zu verwenden.
(3) Die Parteien werden sich bezgl. aller weiteren Marketingaktivitäten einvernehmlich abstimmen.

XI. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen zu Verträgen einschließlich Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen eines Vertrages und/oder der vorliegenden AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmungen sind dem Sinn und Zweck des geschlossenen Vertrages entsprechend durch rechtswirksame und durchführbare Bestimmungen zu ersetzen, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung den rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen so nahe wie möglich kommen.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.